Barrierefreiheit erst ab sechs Etagen
So sollen zukünftig barrierefrei zugängliche Aufzüge erst ab dem sechsten Geschoss erforderlich sein. Damit wären Wohngebäude mit bis zu fünf Geschossen nicht barrierefrei zugänglich. Die bisher im Gesetz verankerte Vorschrift für eine Mindestzahl von Wohnungen, die mit dem Rollstuhl nutzbar sind, will die schwarz-gelbe Landesregierung wieder abschaffen. Für öffentlich zugängliche Gebäude sieht der Gesetzentwurf Barrierefreiheit nur „im erforderlichen Umfang“ vor. Nach Meinung der Sozialverbände wird eine solch schwammige Formulierung in der Baupraxis zu nicht barrierefreien Lösungen führen.
Vollständige Einführung der DIN-Vorschriften zum barrierefreien Bauen gefordert
VdK, SoVD und ISL fordern von den Landtagsfraktionen deutliche Veränderungen, damit Wohnungsneubauten zukünftig barrierefrei für alle Menschen auffindbar, zugänglich und nutzbar errichtet werden. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Gebäude. Um all dies sicherzustellen, fordern die Verbände die vollständige Einführung der DIN-Vorschriften zum barrierefreien Bauen in NRW sowie die Einführung von wirksamen Sanktionen beim Verstoß gegen die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit.
Wohnen, selbstbestimmtes Leben und Teilhabe sind Menschenrechte
Die Pläne der Landesregierung gehen am Bedarf der Menschen in Nordrhein-Westfalen vorbei. Dass Menschen mit Behinderung und ältere Menschen aufgrund eines Mangels an barrierefreiem Wohnraum nicht frei entscheiden können, wo und wie sie leben und dass vielen Menschen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, zu Freizeitmöglichkeiten, Arztpraxen etc. verwehrt bleibt, verstößt gegen das Recht auf Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Auf diese Rechte macht der Paritätische Wohlfahrtsverband auch in seiner Kampagne „Mensch, du hast Recht!“ aufmerksam. Mit dieser will der Verband verdeutlichen, dass der Schutz der Menschenrechte – auch 70 Jahre nach der Unterzeichnung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – immer wieder neu eingefordert werden muss.